Arbeits- und Dienstverträge
Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Erstellung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen und Aufhebungsverträgen.
Andreas Becker
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für Fach- und Führungskräfte sowie mittelständische Unternehmen.
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Becker berät und vertritt Fach- und Führungskräfte sowie mittelständische Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Tätigkeitsschwerpunkte
Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Erstellung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen und Aufhebungsverträgen.
Dienstrecht für Geschäftsführer und Vorstände.
Restrukturierungsberatung bei der Durchführung einer Betriebsänderung.
Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung vor dem Arbeitsgericht in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Profil
Die berufliche Vita von Herrn Rechtsanwalt Andreas Becker umfasst eine Banklehre in Frankfurt am Main, das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, das Referendariat am Landgericht Ravensburg sowie langjährige anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht.
Seit 2000 führt er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.