Arbeitsverhältnisse
Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, d. h. Erstellung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen sowie im Zusammenhang damit stehenden Angelegenheiten.
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Becker berät und vertritt Fach- und Führungskräfte sowie mittelständische Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten.
Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, d. h. Erstellung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen sowie im Zusammenhang damit stehenden Angelegenheiten.
Dienstrecht für Geschäftsführer und Vorstände.
Restrukturierungsberatung bei der Durchführung einer Betriebsänderung.
Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten.
Außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Prozessführung vor dem Arbeitsgericht in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Sozialversicherungsrechtliche Beratung an der Schnittstelle zum Arbeitsverhältnis.
Arbeitnehmerüberlassungsrecht.
Recht der Handelsvertreter und weitere arbeitsrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte.